Anmerkungen der Reformfraktion zum Budgetierungspapier -- Stand 22.03.2000 Allgemeine Bemerkungen und Kritik - Steuerungsmittel fehlen: d.h. an vielen Punkten werden Entscheidungen an den Präsidenten delegiert. Von Seiten der Reformfraktion ist es nicht erwünscht, dass die bisherigen Funktion der Gremien und ihrer Kommissionen ausgeschaltet werden, und unter der Hand die Erprobungsklausel eingeführt wird. Wir gehen davon aus, dass das auch nicht gewollt ist, aber die Vorlage lässt dies vermuten - wie an Einzelpunkten aufgezeigt wird. - Kurz- und Mittelfristige Finanzplanung fehlen: Sie müssen unbedingt bis zur Verabschiedung des Budgetierungspapiers vorliegen, damit alle Beteiligten (P, die Gremien, die Fachbereiche und die ZUV) wissen mit welchem Ausstattungsniveau sie in den kommenden Jahren planen können. Für die Fachbereiche heißt das ganz konkret, mit welchem Prozent der Sollausstattung können sie zu Beginn der Budgetierung und in den nachfolgenden Jahren rechnen? (hier trifft es dann überwiegend die WM-Ausstattung und als Folge daraus die Begehrlichkeit nach Lehraufträgen) Dazu gehört die Ermittlung der Kosten des Überhangs sowohl in der ZUV als auch in den Fachbereichen und ein substantierter Abbauplan. Wir erinnern daran, dass für die ZUV im Strukturplan ca. 830 Stellen ZUV, ZE, UB und FBV angesetzt waren (64 Mio.). Alle weiteren Verpflichtungen oder Zwänge - Absenkung des Staatszuschusses, flächendeckende Verkabelung, UB-Bau, Tarifsteigerungen etc. (nur gegriffene Bsp.) müssen in dieser Planung Berücksichtigung finden. - Bevor eine Budgetierung durchgeführt werden kann müssen noch folgende Fragen genau geklärt werden und in AS und Kuratorium beschlossen: - Was ist der/die Planungszeiträume? Wann beginnt er/sie? - Wann beginnt die Budgetierung wirklich - Ab wann laufen die Zielvereinbarungen - In welchen Zeiträumen werden sie kontrolliert In dem vorgelegten Entwurf sind verschiedene Zeitangaben enthalten, die aber unklar sind und widersprüchlich erscheinen. Die Schwierigkeit rührt vor allem da her, dass nicht entschieden ist, welche Gültigkeitsdauer der Strukturplan hat z.B. 5 Jahre oder ob er einer permanente Veränderung unterliegt. Wir versuchen an geeigneter Stelle darauf hinzuweisen. Zielvereinbarungen und Formelgebundene Verteilung: Nach den Ausführungen des Präsidenten im AS möchten wir darauf Hinweisen, dass Zielvereinbarungen sich auch auf die GA HL sowie 50% des WM-Personals beziehen, da diese nicht formelgebunden verteilt wurden. D.h., dass Zielvereinbarungen nicht nur Innovationsfördnde bzw. mängelbeseitigende Instrumente sind, sondern auch (und in der Hauptsache) Strukturveränderungen herbeiführen. Die gewünschte Anpassung der Ausstattung an die Nachfrage wird allein mit den 25% WM, die durch LSK-Kriterien verteilt werden, nicht erreicht werden können. Wenn diesem Argument gefolgt werden kann, heißt das, dass Nachfrageaspekte über die GA d.h. über Zielvereinbarungen weitestgehend ausschließlich zu regeln sind, da ZV und Formelgebundene Verteilung nicht den gleichen Gegenstand zum Inhalt haben sollen. (Weiteres s. unten) Zu den einzelnen Punkten: 3. Zeitpunkt: Es scheint im Interesse der TU zu sein, die Budgetierung erst dann einzuführen, wenn die Fak funktionieren. Damit geht einher, dass die derzeit stattfindende Verwaltungsreform abgeschlossen ist, und ihre Auswirkungen bekannt sind. Die Erfahrungen der letzten Strukturveränderungen haben gezeigt, dass dieses ein halbes Jahr dauert. Die Durchführung der Budgetierung erfordert kaufmännisches, buchhhalterisches und Verwaltungswissen, das in den FB 's nicht im ausreichenden Maße vorhanden ist. Die benötigte Weiterbildung ist bisher noch nicht im Planungsstadium bzw. darüber hinaus. Der Umfang der benötigten technischen und vor allem die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist noch nicht geklärt. Bedingungen ist des weiteren, dass die personelle Ausstattung der Fachbereichsservicecenter feststeht und das Personal Vorort ist. 4. Wie wird budgetiert? Die Reformfraktion begrüßt es, dass ausgenommen die Planstellen zukünftig keine Stellenpläne mehr aufgestellt werden müssen. Das bietet der TU die Möglichkeit bei Vorhandensein von Mitteln ohne den Zwang freier Stellen-Nr. Personal einzustellen. Die Reformfraktion würde sich über die Beantwortung der Frage freuen: Warum werden die Möglichkeiten des 88a in diesem Punkt erst mit Einführung der Budgetierung genutzt und nicht bereits vorher? Es scheint uns nachvollziehbar, dass Stellenpläne als internes Steuerungs- und Kontrollinstrument unverzichtbar sind - u.U. sollte man dies aber der Entscheidungsfreiheit der budgetierten Einheiten überlassen, wie sie dies handhaben wollen. Den Grund für die Überwachsfunktion des Controlling bitten wir zu erläutern. 5. Instrumente der Mittelverteilung Formelgebundene Mittelvertelung: Da dies in Punkt sechs geregelt ist hier nur zwei Anmerkungen bzw. Fragen: Ist es beabsichtigt, die alten FNK-Kriterien zu bestätigen und zur Grundlage zu nehmen? Der Vorschlag für die LSK Kriterien muß umgehend vorgelegt worden (wurde von VP2 zugesagt) (Nachfrageaspekt s.o.) Zielvereinbarung. - Worüber können Zielvereinbarungen abgeschlossen werden? Es gibt verschiedene - Ansätze von Zielvereinbarungen (s.o) - Wieviel Geld steht für Zielvereinbarungen zur Verfügung? Warum 10% vom - Gesamthaushalt, wie von P im AS gesagt? Was ist unter dem Begriff "`Strukturfond"' zu verstehen? Was sind die Erfolgskriterien für Zielvereinbarungen, oder werden sie individuell ausgehandelt? Wer verhandelt über Z.? Wenn Zielvereinbarungen wie gewünscht Auswirkungen auf die Entwicklungspläne haben, müssen sie von den zentralen Gremien verabschiedet werden (sonst Erprobungsklausel) Die Ausführungen zum Planungszeitraum stehen im Widerspruch zu den unter 7.2 Gesagten. Zum Katalog der Aussagen im Entwicklungspläne: -Was ist mit Aktivitäten in Fort- und Weiterbildung gemeint? (Nur Fort- und Weiterbildung für TU Externe oder auch innerhalb der TU) Zusammenarbeit mit Trägern gesellschaftlicher Interessen fehlt (NGO's, Gewerkschaften ...) Ein Bericht des Präsidenten über den Erfolg der Einführung von Zielvereinbarungen bei WTB wäre für die Entscheidungsfindung in den Gremien nützlich !! 6.1 Personal Auch hier findet sich ein Hinweis, dass die GA über ZV bzw. Entwicklungspläne gesetzt wurde. Auch hier wird nicht ausgeführt, welche Folgen das hat - Veränderung der GA unter bestimmten Bedingungen. Zudem sind Fragen des Überhangs angesprochen, die in Abschnitt 10 behandelt werden sollten. . Zur Budgetsumme für das sonstigem Personal: im Zusammenhang mit der Planung der Sollausstattung und den damit zusammenhängenden Neugliederungen von Instituten können Höhergruppierungen notwendig werden, z.B. Schaffung von Institutssekretariaten mit der Zuständigkeit für GD, Haushalt und Personal. Ist keine, wie derzeit übliche VI/VII-Stelle sondern BAT V. Solche Tatbestände müssen bei Feststellung der Budgetsumme eingehen. Es ist klar, dass Fachbereiche Änderungen bei der Stellenbewertung aus ihrem Budget tragen müssen. Sind Einwände des Personalrats zu erwarten, wenn Höhergruppierungen von Stellen aus dem Budget nicht zu leisten sind und eine Stelle zunächst frei bleibt. Folgendes Übergangsproblem muß beantwortet werden,und ihre haushaltsmäßigen Auswirkungen in der Kurz- und Mittelfristigen Finanzplanung ausgeführt werden. Einige Fachbereiche werden z.B. aufgrund der Altersstruktur ihrer Mitarbeiter mit den Durchschnittssätzen nicht auskommen, dafür müssen Übergangslösungen bereit gestellt werden. Auch fehlen Haushaltstechnische Vorgaben für z.B. Tarifveränderungen. 6.2 Ausstattung mit Lehr- und Forschungsmittel Der Faktor 0,002 der bezogen auf die Ist-Studierenden-Zahl in die Verteilungsformel eingeht wird als zu klein angesehen. Eine mögliche Lösung ist die Haushaltstechnisch getrennte Behandlung von Lehrmittel Forschungsmittel, d.h. die Bildung separierter Ansätze. Weshalb soll die an der "TU verwendeten fachspezifischen Gewichtung" erst zwei Jahre nach der Budgetierung eine Änderung erfahren, der AS hatte den Haushaltausschuß schon im letzten Jahr damit beauftragt, will der AS davon abweichen? Die Reformfraktion ist der Meinung, dass der Haushaltsausschuß des AS als das zuständige Gremium sofort diese Arbeit aufnehmen soll. Die Ergebnisse können dann vom HA-Vorsitzenden mit den Dekanen diskutiert werden. 6.3 Geplante I.u.K Ausstattung scheint nicht finanzierbar, wenn gleichzeitig die TU strukturiert verkabelt werden soll. 6.4 Ausstattung der Bibliotheken nach Kopfzahl fragwürdig, der fachspezifische Schlüssel muss noch diskutiert werden. Die Frage ob Bibliotheken dezentral oder zentral finanziert ist noch ungeklärt. Sollte die Dezentralisierung gewünscht sein, müßten weitere organisatorische Auswirkungen (z.B. bekommen die FB auch Einfluß auf die Personalgestaltung) geklärt werden. 6.5 Übrige Mittel Frage an den Präsidenten: Welche weiteren Haushaltstitel/-mittel -außer den in 6.8. erwähnten - könnten noch in die Deckungsschleife übernommen werden und wer kümmert sich darum (z.B. Exkursionsmittel, dies hätte evtl. eine Änderung der fachspezifischen Gewichtung zur Folge oder einen Verteilungsschlüssel wie bei den Lehraufträgen)? 7.1 Bewirtschaftungsregeln Anmerkung und Frage: Weiterbildung in den FB's erforderlich Können Faks Kredite aufnehmen 7.2 Berichtswesen, Controlling Wie bereits erwähnt müssen die verschiedenen Zeiträume im Papier angepaßt werden. Kriterien des Berichtes, wie soll er konkret aussehen? An welche Kennzahlen ist gedacht Ist der Verwaltungsaufwand nicht völlig überdimensioniert? Was ist strategisches Controlling, soll es die Planergruppe ersetzen? Stellenplanung im Controlling? Wie viele zusätzliche Stellen? Die Fristen sind zu kurz und nicht sachgerecht, außerdem werden die Rechte der Gremien berührt. Letzter Absatz ist eine Art Ermächtigungsgesetz für den Präsidenten (s.o). Wir erwarten eine eingehende Diskussion der angekündigten dritten Phase der Reform. D.h., der Absatz muß gestrichen oder entschärft werden! 8.0 Wiederbesetzung von HL Stellen Bedingt Anwendung von §88a 9.0 Service Die CMW der in andere Studiengänge integrierten Lehramtstudiengänge (TWLAK) sind in der Kreuztabelle gesondert auszuweisen.Alle Studiengänge müssen in in Kreuztabelle übernommen werden. Gründe für eine Kündigung sollen im Wesentlichen nur in der mangelnde Qualität des Services liegen. Auch einvernehmliche Kündigung müssen vom AS beschlossen werden, da sie Strukturverändernd wirken. Zeitplan (ab 2001 mit einer Frist von drei Jahren) muß mit anderen Zeithorizonten abgestimmt werden. Soll der Strukturplan eine begrenzte Laufzeit von fünf Jahren haben, d.h. 2003 überarbeitet werden, macht dieser Zeitplan keinen Sinn. 10. Regelung für den Überhang Die Fachbereiche haben jetzt ihre Sollzahlen für Verwaltungspersonal und Technisches Personal bei Pl2 abgeliefert, die sogenannte Übergangsplanung auch für die ZUV muß sofort erfolgen. Zur nächsten AS-Sitzung müssen genauere Ausführungen zur Umsetzung vorliegen, da die SOLL-Ausstattung nicht von der Finanzierung der Überhänge zu trennen ist. Wenn Fachbereich ihre Überhänge, wie kw-HL, Ausstattung der kw-HL mit AM, VA und TP aus der Sollausstattung finanzieren, wie wirkt sich das auf den Vorabzug für diese Fachbereiche aus, da sie ja den allgemeinen Überhang weniger belasten, können sie ja nicht bestraft werden und doppelt bezahlen. 10.3. Welchen Spielraum soll der Haushaltsausschuß bekommen bei Festlegung der sächlichen Ausstattung für die sich im Überhang befindenden Hochschullehrer/ innen? Die personelle Ausstattung muß in der Hand der Fbe liegen. Gibt es dafür Vorgaben, denn dies belastet ja die Fak. auf sehr unterschiedliche Weise. 11. ZUV -Was kostet die ZUV incl. Zes, UB und Stabstellen? Welchen Überhang hat die ZUV incl. noch wie lange? Wie wird er abgebaut? (s.o.) Wann wird die ZUV budgetiert? Wie wird der Austausch von Leistungen zwischen ZUV, Fben, ZE p und K in Zukunft organisiert? Kaufen die Fachbereiche bei der ZUV? Ist der K-Bereich jetzt im Präsidium subsumiert, bisher sind dies auch nach Definition des BERLHG verschiedene Bereiche. Wenn Wissenstransfer teilautomon ist, ist die Einrichtung nicht mehr Stabstelle des Präsidenten oder wie ist dies für die Zukunft geplant? Um eine Vorstellung zu bekommen, wie Leistungskomponenten für die ZUV entwickelt werden sollen, könnte ein Berich über die Erfahrungen bei WTB Erhellendes zusteuern. Die Reformfraktion bittet den Präsidenten dem AS in einer seiner nächsten Sitzungen einen solchen Bericht zu geben. 12. Frauenförderung Muss komplett neu 13. ZE Die Grundprämisse ist nicht logisch, warum sollen ZE's automatisch mit TU schrumpfen? Die ZEen wurden eingerichtet, weil sie zentrale Aufgaben haben, also nicht nur für einen Teilbereich der TUB. Entweder gibt es solche fachbereichs-/fakultätsübergreifenden Aufgaben, dann braucht man auch zukünftig Zeen (möglicherweise kleiner oder größere oder man muß sie belassen, wie sie sind). Oder die Aufgaben sind fachbereichs-/fakultätsspezifisch, dann gehören sie in deren Zuständigkeitsbereich, dies ist bei jeder ZE separat geprüft werden.. ZEMS: Die ZEMS hat eindeutig zentrale, auf alle Fbe und Studiengänge bezogene Aufgaben: Sprachausbildung für prinzipiell alle TU-Studierenden zur Verbesserung ihrer Studien- und Berufsqualifikation, unabhängig vom studierten Fach. Das ist keine Aufgabe eines einzelnen FB. Wohl kann man daran denken, die ZEMS z.B. wie die Mathematik als Servicegeber anzusehen, der von den Servicenehmern finanziert wird. Dann besteht aber die Gefahr (Mathematik ist obligatorisch, Sprachen aber Wahl, höchstens Wahlpflicht), dass die Angebote der ZEMS von den Studiengängen nicht mehr abgerufen werden, wenn dafür bezahlt werden muss, mit der Konsequenz, dass die Sprachausbildung der Studierenden vernachlässigt wird. Das gleiche gilt für Gebühren außerhalb "normaler Studienerfordernisse": auch Studierende werden zögern, aus eigener Initiative - und auf eigene Kosten -- Sprachen zu lernen. Besonders betroffen wären ausländische Studierende und auch eine große Zahl Teil der Programm-Studierenden in Europa-Austauschprogrammen, die studienbegleitende Sprachkurse besuchen, ohne dass sie obligatorisch wären, sondern weil die Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium nicht ausreichen - trotz bestandener obligatorischer Sprachprüfung. Hier ZEMS-Gebühren zu verlangen, stünde im Widerspruch zum Ziel der TUB, eine Internationale Universität mit Attraktivität für ausländische Studierende zu sein ( cf. Leitlinien für die Lehre). Fazit: ZEMS muss ZE bleiben, die zu 100% aus zentralen Mitteln finanziert wird. Die Finanzierung im Servicegefläscht erscheint sinnvoll, wird aber ob der Beschriebenen Bedenken nicht favorisiert. Zentraleinrichtung Kooperation (ZEK) Die Arbeitsgebiete der ZEK sind zur Zeit: Organisation und Durchführung des Programms "BANA" (Berliner Modell: Ausbildung für nachberufliche Arbeitsbereiche) Organisation und Durchführung von Teilen der internen Weiterbildung der TU Berlin, insbesondere des Weiterbildungsprogramms für das wissenschaftliche Personal sowie von Projekten der externen Weiterbildung Kooperation zwischen Wissenschaft und Arbeitswelt, insbesondere DGB und Einzelgewerkschaften Kooperation mit Bürgerinitiativen, NGO's ("Non Gouvernemental Organisations"), Klein-und Handwerksbetrieben, kommunalen Einrichtungen in Berlin-Brandenburg. Das besondere Ziel dieser Arbeit ist die soziale und ökologische Gestaltung von Wissenschaft, Technik, Arbeit und Bürger-Engagement. Die ZEK organisiert gemeinsam mit den TU-Fachgebieten interdisziplinäre Projektarbeit zur Nachhaltigen Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg, trägt Zielgruppen-bezogen zur Netzwerkbildung zwischen Wissenschaft und Praxis bei und bringt entsprechende Fragestellungen in Forschung und Lehre der TU Berlin ein. Diese Aufgabenstellungen sind von wachsender Bedeutung für die TU Berlin und entsprechen den "Umweltleitlinien" der TU. Sie sind fachbereichs-/fakultätsübergreifend und gleichzeitig wissenschaftsbezogen, also weiterhin als Zentraleinrichtung zu organisieren. VWS: Wenn es zur VWS einen Kuratioriumsbeschluß gibt, muß eine Änderung auch durch das Kuratorium erfolgen. ZGA: Wird die zentrale Gasverflüssigungsanlage, die Leistungen für die gesamte TUB erbringt, weiterhin bei FB Physik angesiedelt? Mit welchen Konsequenzen für die Budgetierung? 14. GK's Sie haben ihre Funktion daher, dass Studiengänge von mehr als einem FB getragen werden. Deshalb brauchen GKs nicht weiter zu bestehen, wenn die beteiligten Fbe durch die Fakultätsbildung fusionieren. Wo dies nicht der Fall ist, müssen sie bleiben, weil sonst die Zuständigkeit, d.h. die Verantwortung für Studiengänge verloren geht. Ohne GK wären die Prozeduren zu umständlich, da z.B. für jede den GK-Studiengang betreffende Frage die beteiligten Fbe gleichlautende Beschlüsse fassen müssten. Das Chaos (Vermittlungs- und Organisationsaufwand) ist programmiert. Dies gilt im hohen Maße für die GKSt ( Studienräte mit einer beruflichen Fachrichtung = Berufsschullehrer). Hier sind neben FB 2 (zukünftig) Fak. 1 mehrere Ingenieur-Fbe für die fachlichen Anteile der Ausbildung zuständig. Es ist nicht vorstellbar, dass die Geisteswiss. Fak. zukünftig Lehrprogramme für die Berufsschulstudenten beschließt, durch die ing.-wiss. Fakultäten fachlich gebunden werden. Gleiches dürfte für die GKWIng gelten. Die GKSt muss also bleiben, sie braucht aber ein eigenes Budget speziell für die Lehre, da nach wie vor ein großer Teil des Lehrangebots durch Lehrbeauftragte erbracht werden muß, z.B. wegen zu geringer Personalausstattung in Ewi und den Fachdidaktiken. Außerdem müssen die WiMi-Stellen für diesen Studiengang (vorab einigen Jahren waren dies mindestens 6 Vollzeit-Stellen) in der Kreuztabelle gesondert ausgewiesen und von der GKSt bewirtschaftet werden. Außerdem braucht die GKSt wie die GKWIng auch, wie bisher (cf I/1) einen eigenen Verwaltungsunterbau. 15. Allgemeine Verfahren und Übergangsregel Derzeit ein Entschuldigungsformel ohne allzuviel Substanz